Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dem AStA Recht gegeben: Es war legitim, dass die AStA-Zeitung den Kläger öffentlich als „Pick-Up-Artist“ identifizierte.
Die Situation vieler Studierender ist besorgniserregend. Das AStA-Referat für Studienbedingungen bekommt die Auswirkungen der Pandemie auf die Studierendenschaft in besonderem Maße zu spüren.