Direkt zum Inhalt
Beratungszimmer mit Stühlen

Förderung & Finanzierung

Um eigenständige Projekte wie Vorträge, Veranstaltungen, Zeitschriften oder politische Aktionen im Kontext der Uni auf die Beine zu stellen, bietet der AStA verschiedene Möglichkeiten der finanziellen und ideellen Förderung – und das auch für informelle Gruppen oder Einzelpersonen!

Wichtig für alle Gelder, die vom AStA verwaltet werden (also Projektförderfonds der Studierendenschaft, Finanzen der Fachschaftsräte, Projektförderfonds der Fachschaftenkonferenz) ist der jährliche Haushaltsschluss! Gegen Ende des Jahres, meist im Dezember, werden die Mittel des Jahres abgerechnet. Bis dahin müssen also alle Gelder ausgegeben und die Nachweise (Rechnungen, etc.) ordnungsgemäß eingereicht sein. Es ist also nicht möglich, die euch bewilligten Gelder ins nächste Jahr zu übertragen und dann auszugeben. Beantragte Gelder, die ihr nicht ausgebt und bei denen ihr dies nicht der jeweiligen Stelle mitteilt, können so nicht mehr an andere Gruppen vergeben werden.

Darüber hinaus können aus den studentischen Töpfen keine Nahrungsmittel bezahlt werden. Die einzige Ausnahme sind die Fachschaftsräte, die von ihren Mitteln ein Mal im Jahr Essen finanzieren können (gedacht für Orientierungsveranstaltungen für neue Studierende beispielsweise). Ansonsten müsst ihr euch für geplante Grillfeste oder Bewirtung bei Veranstaltungen leider etwas anderes einfallen lassen.

Projektförderfonds der Studierendenschaft

Über den Projektförderfonds der Studierendenschaft werden Projekte gefördert, die das studentische Leben an der Uni bereichern sollen. Dies betrifft insbesondere Kultur-, Diskussionsveranstaltungen und politische Bildung. Die Verwaltung des Projektförderfonds obliegt dem durch das Studierendenparlament gewählten AStA-Vorstandskollektiv. Anträge können durch studentische Gruppen (außer politische Hochschulgruppen) gestellt werden. Das Antragsformular und genauere Infos findet ihr im Downloadbereich. Dort findet ihr auch die Förderrichtlinien. Besonders wichtig ist:

  • bei Antragstellung müsst ihr den studentischen Bezug schriftlich darlegen!
  • der Kauf von Lebensmitteln ist aus der Förderung über den Projektförderfonds ausgeschlossen!
  • bewilligte Projektanträge verfallen nach drei Monaten!
  • bei geförderten Projekten seid ihr verpflichtet, in Publikationen, auf Postern, Flyern etc. auf die Förderung durch die Studierendenschaft (mit AStA-Logo) hinzuweisen - bei Druckerzeugnissen ist das die Bedingung für eine mögliche Abrechnung!

Wenn euer Projekt gefördert wird, freuen wir uns über einen Bericht, Diskussionsbeitrag oder ähnliches für die AStA-Zeitung.

Projektförderung über Fachschaftsräte

Der Fachschaftsrat jedes Fachbereiches (FB) erhält anteilig zur Größe des jeweiligen FBs Gelder für seine Arbeit. Ob und wie Gelder an (Instituts)gruppen oder für Projekte vergeben werden, fragt ihr am besten direkt bei der in Frage kommenden Fachschaft nach. Häufig ist es hier möglich kleinere Zuschüsse zu erhalten.

Projektförderfonds der Fachschaftenkonferenz

Bei der Fachschaftenkonferenz (FSK) können die Fachschaftsräte der Uni Anträge für Anschaffungen, Reisekosten und Projekte stellen. Es können jedoch über die zuständigen FSK-Vertreter_innen eurer Fachschaft auch Projektanträge von anderen Gruppen  in die FSK eingebracht werden.

Die FSK tagt in der Vorlesungszeit meist jeden Monat und stimmt in ihren Sitzungen über die Anträge ab. Stimm- und antragsberechtigt sind die anwesenden FSK-Vertreter_innen der Fachschaften, ihr könnt aber auch ohne gewählt zu sein als Gäste vorbeischauen, euren Antrag vorstellen und Fragen zu diesem beantworten. Gefördert  werden hier Anträge über 100€. Größeren Erfolg haben vor allem interdisziplinäre Projekte, die möglichst vielen Studierenden zu Gute kommen.

Termine der FSK und ob eure Fachschaft einen Antrag für euch einbringt, sprecht ihr am besten rechtzeitig mit dieser ab. Alle weiteren Informationen sowie Antragsformulare findet ihr hier.

Studentischer Projektrat

Der studentische Projektrat fördert studentische Projekte an der Uni Frankfurt. Die Gelder hierfür stammen aus den so genannten QSL-Mitteln. Es können 2x im Jahr, zum 1. April und zum 1. Oktober, Anträge bis maximal 1000€ an den Projektrat gestellt werden. Über diese entscheidet der Projektrat mit seinen Mitgliedern aus dem Studierendenparlament, der Fachschaftenkonferenz und dem AStA.

Mehr Informationen sowie die Sprechstundentermine der Projektrat-Beratungen findet ihr hier.

QSL-Mittel

Eine weitere Möglichkeit Gelder zu beantragen, sind die QSL-Gelder eures Fachbereiches. Bei diesen handelt es sich um „Ersatzmittel“ für Studiengebühren, die vom Land an die Universität gezahlt werden. Diese werden zentral (uniweit) und dezentral (also an euren Fachbereich) vergeben und sind zur Verbesserung der Lehre gedacht. Hier lohnen sich also vor allem Anträge, die unter den Aspekt Lehre fallen, wie Autonome Tutorien, Orientierungsveranstaltungen oder Feldausflüge.

Die Anträge bringt ihr über euren Fachschaftsrat ein, der auch in der QSL-Kommission des Fachbereichs vertreten und dort stimmberechtigt ist. Tagungstermine der Kommission und ob eure Fachschaften euren Antrag einbringt, solltet ihr rechtzeitig mit dieser abklären.

Generelle Informationen zu den QSL-Mitteln findet ihr hier.