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Studierenden-Vollversammlung auf Campus Bockenheim

Fachschaftsräte, Institutsschaften & FSK

Die studentische Selbstverwaltung auf Fachbereichsebene wird in Fach- und Institutsschaften sowie über die Fachschaftsrätekonferenz (FSK) organisiert. Im Download-Bereich in der rechten Spalte findest Du das aktuelle Wahlergebnis der Wahlen zu den Fachschaftsräten.

Fachschaftsräte

Fachschaftsräte sind die gewählten Gremien der studentischen Selbstverwaltung auf Fachbereichsebene. In jedem Fachbereich existiert also ein Fachschaftsrat, der einmal im Jahr gewählt wird. Zudem existiert das L-Netz, gewissermaßen der Fachschaftsrat für Lehramtsstudierende. Die Fachschaftsräte koordinieren sich gemeinsam mit der Fachschaftenkonferenz (FSK), werden dabei vom AStA-Fachschaftenreferat unterstützt und verfügen darüber hinaus über eigene Gelder, mit denen sie ihre eigene Arbeit und studentische Projekte am eigenen Fachbereich finanzieren.

L-Netz

Fachbereichübergreifende Fachschaft der Lehramts-Student_innen

Fachschaft Rechtswissenschaft

Fachschaft des Fachbereichs 01

Fachschaft Wirtschaftswissenschaften

Fachschaft des Fachbereichs 02

Fachschaft Gesellschaftswissenschaften

Fachschaft des Fachbereichs 03

Fachschaft Erziehungswissenschaften

Fachschaft des Fachbereichs 04

Fachgruppe Psychologie 

Fachgruppe Psychologie des Fachbereichs 05

Fachgruppe Sportwissenschaften           

Fachgruppe Sportwissenschaften des Fachbereichs 05

Fachschaft Evangelische Theologie

Fachschaft des Fachbereichs 06

Fachschaft Katholische Theologie

Fachschaft des Fachbereichs 07

Fachgruppe Philosophie 

Fachgruppe Philosophie des Fachbereichs 08 

Fachgruppe Geschichtswissenschaften

Fachgruppe Geschichtswissenschaften des Fachbereichs 08 

Fachschaft Sprach- und Kulturwissenschaften

Fachschaft des Fachbereichs 09 mit den Fachgruppen der Klassisschen Philologie, Kulturanthropologie, Musikwissenschaften, Orientalische und Ostasiatische Philologien, Kunstgeschichte, Judaistik und Kunstpädagogik

Fachschaft Romanistik

Fachschaft Romanistik des Fachbereichs 10

Fachschaft Neuere Philologien

Fachschaft des Fachbereichs 10 mit den Fachgruppen Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft, Jugendbuchforschung, Romanische Sprachen und Literaturen, Skandinavistik und Theater-, Film- und Medienwissenschaft

Fachschaft Geowissenschaften / Geographie

Fachschaft des Fachbereichs 11

Fachgruppe Mathematik

Fachgruppe Mathematik des Fachbereichs 12

Fachgruppe Informatik

Fachgruppe Informatik des Fachbereichs 12 

Fachschaft Physik

Fachschaft des Fachbereichs 13

Fachschaft Biochemie, Chemie und Pharmazie

Fachschaft des Fachbereichs 14 mit den Fachschaftsgruppen Biochemie, Chemie und Pharmazie

Fachschaft Biowissenschaften

Fachschaft des Fachbereichs 15

Fachschaft Medizin

Fachschaft des Fachbereichs 16

Institutsschaften

Als Institutsschaften oder Institutsgruppen werden die Fachschaftsvertretungen auf Institutsebene bezeichnet. Sie finden sich insbesondere an Fachbereichen mit vielen kleineren Instituten oder sehr unterschiedlichen Instituten. 

Häufig werden Institutschaften ebenso wie die Fachschaftsräte (FSR) als Fachschaften bezeichnet. Im Gegensatz zu den Fachschaftsräten, welche für den gesamten jeweiligen Fachbereich zuständig sind, werden sie allerdings nicht über die allgemeinen Hochschulwahlen gewählt und verfügen daher nicht über eigene Gelder oder Sitze in der Fachschaftenkonferenz. An vielen Fachbereichen arbeiten sie jedoch eng mit dem FSR zusammen oder sind in diesem vertreten. 

Institutsschaften sind Ansprechstellen für studentische Belange, vertreten studentische Interessen in Institutsgremien und organisieren Veranstaltungen oder Projekte.

Fachschaftenkonferenz (FSK)

Die Fachschaftenkonferenz (FSK) ist ein Gremium, in dem Vertreter*innen aller 17 Fachschaften zusammenkommen. Jeder Fachschaftsrat und das L-Netz sind mit zwei Stimmen in der FSK vertreten. Dabei tagt die FSK öffentlich, es können also auch Gäste an den Sitzungen teilnehmen! Die Sitzungen werden organisiert von der FSK-Koordination, die aus zwei Personen besteht. Die Koordination vertritt die Positionen der FSK auch nach außen, z.B. im Studierendenparlament. Ihr erreicht die Koordination über koordination.fsk [at] uni-frankfurt.de (diese) E-Mail Adresse.

Die FSK trifft sich üblicherweise ein Mal im Monat. Da die Fachschaften abwechselnd die Sitzungen ausrichten (meist an ihrem Campus), wechselt der Ort von Termin zu Termin. Auf den Sitzungen erhalten die Fachschaften die Möglichkeit, sich zu allgemein hochschulpolitischen und fachschaftsspezifischen Fragen auszutauschen und zu vernetzen. Häufig kommen auch Gäste oer aktuelle Themen oder Probleme werden diskutiert. Darüber hinaus verfassen die Fachschaften auch gemeinsame Stellungnahmen und vergeben die Gelder der Fachschaftenförderfonds.

Der AStA stellt der FSK drei Töpfe zur Verfügung: für Anschaffungen (über 100€ oder falls der Fachschaftsrat bereits alle Gelder ausgegeben hat), für Reisekosten (vor allem für die Teilnahme an Bundesfachschaftentagungen für jeweils zwei Personen: Fahrtkosten und Teilnahmebeiträge) und für Projektförderung (für eigene sowie unterstützte Projekte der Fachschaften). Es ist möglich über die Mittel der Fachschaftenkonferenz eine Vergütung zu beantragen, etwa für Vorträge oder Workshops. Vergütungen werden für einmalige Anlässe ausgezahlt, Fachschaftsarbeit wird nicht bezahlt (Ausnahmen hiervon sind nur in begründeten Einzelfällen möglich und müssen gesondert auf der FSK diskutiert werden).

Um einen Antrag zu stellen, reicht ihr das entsprechende, ausgefüllte Formular (siehe Dateien) über ein in der FSK vertretendes Fachschaftsmitglied ein. Der Antrag wird dann zuvor per Mail an alle geschickt und unterschrieben und komplett zur FSK mitgebracht. In dieser wird dann über den Antrag beraten und abgestimmt. Einen bewilligter Antrag gebt ihr dann innerhalb von spätestens drei Monaten im AStA-Sekretariat ab, hier reicht ihr auch die Rechnungen im Original sowie zwei Belegexemplare bei Drucksachen ein. Tut dies bitte zu den Öffnungszeiten, damit sie geprüft und kleinere Probleme direkt behoben werden können. Sobald das Protokoll der FSK-Sitzung dann unterschrieben hinterlegt wurde, kann das Geld ausgezahlt werden. Zum Ende des Jahres ist der Haushaltsschluss. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle bewilligten Anträge und Zahlungsanweisungen des Haushaltsjahres eingereicht sein, sonst können sie nicht mehr ausgezahlt werden.

Um sicher zu gehen, dass die Finanzierung eures Anliegens steht, solltet ihr Anträge vor der Durchführung des jeweiligen Projekts stellen und nicht im Nachhinein. Bei Unklarheiten und Unsicherheiten fragt einfach nach, oder besprecht euren Antrag im Vorfeld mit der Koordination.