Räume nutzen & mieten
Hier findest Du alle Informationen zur Nutzung und Vermietung von Räumen im Studierendenhaus, von Konferenzräumen bis zum Partykeller. Konferenzräume können dabei unbürokratisch an der Pforte des Studierendenhauses reserviert werden, während für Festsaal, Partykeller und Café KoZ ein Mietantrag notwendig ist, über den das AStA-Vorstandskollektiv entscheidet. Mietantrag sowie Miet- und Nutzungsordnung findest Du unter Downloads & Formulare.
Café KoZ, Festsaal & Partykeller
Für Veranstaltungen und Partys können Café KoZ, Festsaal und Partykeller gemietet werden. Für die Vergabe dieser Räume ist das AStA-Sekretariat verantwortlich: Hier können freie Termine erfragt und Mietanträge eingereicht werden.
Die Fassungskapazitäten belaufen sich auf 300 Personen (Café KoZ), 420 Personen (Festsaal) und 200 Personen (Partykeller).
Bitte beachtet:
- Wenn ihr Barabende, Partys, Konzerte oder ähnliches veranstaltet, seid ihr verpflichtet, ein Reinigungsunternehmen und Security zu verpflichten! Das AStA-Sekretariat kann euch bei der Vermittlung behilflich sein. Darüber hinaus benötigt ihr für Partys unbedingt ein Awareness-Konzept und müsst eine Kaution in Höhe von 400 Euro hinterlegen!
- Reicht eure Mietanträge rechtzeitig ein, die Rückmeldung kann bis zu zwei Wochen dauern! Mietanträge für Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen im Café KoZ wochentags müssen mindestens vier Wochen vor dem geplanten Termin eingereicht werden.
- Denkt unbedingt daran, eine Veranstaltungsbeschreibung bei eurem Mietantrag beizulegen!
- Wenn ihr knapp bei Kasse seid, ist es möglich, eine Mietminderung zu beantragen. Wendet euch dafür an das AStA-Vorstandskollektiv oder fragt im AStA-Sekretariat nach!
Mietpauschalen
In der Tabelle findet ihr die Mietpauschalen. Bitte beachtet: Bei Feierlichkeiten (Barabende, Partys, Konzerte etc.) sowie allen Arten von universitätsexternen (zivilgesellschaftlichen) Veranstaltungen muss eine Kaution in Höhe von 400 Euro im AStA-Sekretariat hinterlegt werden.
Miete und Kaution sind in der Woche vor der Veranstaltung in bar im AStA-Sekretariat einzuzahlen.
§ 8 Höhe der Mietpauschale (1) Es gilt nachfolgende Tabelle für die Berechnung der Mietpauschalen und Gebühren pro Abend oder Mittag:
| Angaben in Euro Miete ist kumulativ Kaution ist einmalig |
Café KoZ | Festsaal | Partykeller |
| Studierendenschaft: | |||
| Vortrag, Seminar, Workshop | 0 | 0 | 0 |
| Feierlichkeit | 0 | 0 | 0 |
| Studentisch-hochschulpolitische Gruppe/Initiative: | |||
| Öffentliche bildungspolitische Veranstaltung | 0 | 0 | keine Vermietung |
| Feierlichkeit ohne Eintritt oder wohltätig bis 10 € | 100 | 150 | 75 |
| Feierlichkeit mit Eintritt ab 10 € | 350 | 500 | 250 |
| Zivilgesellschaftliche Initiative: | |||
| öffentliche Veranstaltung ohne Eintritt oder wohltätig bis 10 € | 150 | 300 | keine Vermietung |
| interne Veranstaltung/Feierlichkeit/Veranstaltung mit Eintritt ab 10 € | 450 | 600 | 300 |
| Private*r oder kommerzielle*r Veranstalter*in: | |||
| Private Feierlichkeit Studierender der Uni Frankfurt | keine | keine | 200 |
| öffentliche Veranstaltung ohne Eintritt oder wohltätig bis 10 € | 750 | 1200 | 450 |
| interne Veranstaltung/Feierlichkeit/Veranstaltung mit Eintritt ab 10 € | 1200 | 1500 | 750 |
| Bei Feierlichkeiten fällt zusätzlich eine Kaution von 400 € / Raum an. | |||
(2) Eine Erhebung von Eintrittsgeldern über 15 Euro ist unstatthaft.
(3) Sofern die Nutzung von Räumen außerhalb der regulären Dienstzeiten von Pförtnern und
Hausmeistern stattfindet, sind die anfallenden Überstunden seitens der NutzerIn / MieterIn zu
tragen.
(4) Für sonstige Räume sind in der Regel keine Gebühren oder Miete zu entrichten, außer diese
müssen gesondert gereinigt werden oder diese werden längerfristig genutzt, womit Absatz 6 greift.
(5) Die für die Benutzung von Räumen erhobenen Nutzungsentgelte stehen dem Allgemeinen
Studentenausschuss zu. Sie werden entsprechend den Regeln der Finanzordnung verwaltet und
sollen für die Instandhaltung des Hauses und seiner Einrichtungen verwandt werden.
(6) Mit Dauermietern von Veranstaltungsräumen können besondere Konditionen und Mieten
vereinbart werden.
Konferenzräume
Im Studierendenhaus befinden sich vier Konferenzräume K1-3 (1. OG) und K4 (2. OG), die kostenlos und je nach Verfügbarkeit auch kurzfristig für Arbeits- und Lerngruppen, Lesekreisen, Gruppentreffen genutzt werden können. Die Reservierung (maximal 2 Wochen im Voraus) erfolgt über die Pforte des Studierendenhauses.
Büroräume
Die kleinen Büroräume im 1. OG werden an studentische Gruppen und Initiativen vergeben. Politische Hochschulgruppen, die als Fraktionen im Studierendenparlament sitzen, werden dabei bevorzugt berücksichtigt. Anträge sind an das AStA-Vorstandskollektiv zu richten.
Studentische Räume
Auch die autonom verwalteten studentischen Räume am IG Farben Campus im Westend sowie das Café KOMM am Campus Niederrad können für Treffen und Veranstaltungen genutzt werden. Zuständig sind dafür die Kollektive, die die Räume jeweils verwalten. Fragt also einfach nach!
Technik-Team
Wenn du für eine Veranstaltung im Studierendenhaus die Ton- oder Lichttechnik benutzen möchtest, melde dich beim Technik-Team. Das Technik-Team verleiht Technik für Veranstaltungen und erklärt bei Bedarf den Aufbau.
Auch für externe Veranstaltungen kann Technik verliehen werden. Anfragen bitte rechtzeitig per Mail.
Kontakt: technik [at] asta-frankfurt.de (technik[at]asta-frankfurt[dot]de)