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Bockenheimer Warte Wandbilder am Gleis

Semesterticket-FAQ

Allgemeine Fragen

Fragen zum Gültigkeitsbereich

Fragen zum Anschlussfahrten

Fragen zum Semesterticketpreis

Diese Seite wird regelmäßig bearbeitet. Wenn Deine Frage hier nicht beantwortet wird, schick einfach eine E-Mail an folgende E-Mailadresse: verkehr [at] asta-frankfurt.de.

 

Antworten

Antworten zu den allgemeinen Fragen

Was ist das Semesterticket?

Der AStA als Vertreter aller Studierenden der Universität hat das Semesterticket mit den Verkehrsverbünden ausgehandelt. Es berechtigt Euch jedes Semester zu beliebig vielen Fahrten in der 2. Klasse mit allen Nahverkehrsmitteln - Und das nicht nur in Frankfurt, sondern in ganz Hessen und darüber hinaus in Mainz, den Landkreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe sowie einigen Übergangsgebieten. Das Semesterticket ist bereits ein Monat vor Semesterbeginn, also 7 Monate lang, gültig.

Gültigkeitsdauer:

Im Sommersemester für sieben Monate vom 01.03 bis 30.09 Im Wintersemester für sieben Monate vom 01.09 bis 31.03

Das Ticket ist auf dem Studierendenausweis abgedruckt. Du bezahlst es am Anfang des Semesters mit der Rückmeldung.

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Wie kann ich das Semesterticket erhalten?

Das RMV-Semesterticket erhält man ausschließlich, wenn man an einer Hochschule eingeschrieben ist, welche dieses anbietet. Gasthörer:innen erhalten kein Semesterticket.

Die Ausführung eines Praktikums (auch im Rahmen eines Studiums) am Ort der Hochschule oder wenn man als Studierende:r an einer Fernhochschule eingeschrieben ist und im Ort der Hochschule wohnt, berechtigen keinen Anspruch auf das Semesterticket.

Also nochmal: Der AStA verteilt oder verkauft keine Tickets, man erhält es automatisch als Teil der Studierendenschaft.

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Gibt es das RMV-Semesterticket auch als Anschlussticket für Studierende im Nicht-RMV-Gebiet?

Leider nicht. Das RMV-AStA-Semesterticket gibt es ausschließlich für die Studierenden derjenigen Hochschulen (als Bestandteil ihres Studierendenausweises), deren Verfasste Studierendenschaften Vertragspartnerinnen des RMV sind. Ein "RMV-Anschluss-Semesterticket" für Studierende aus den Bereichen des NVV, der VAB, des VRN oder des RNN lehnt der RMV trotz unserer Fürsprache ab.

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Welche Verkehrsmittel können mit dem Semesterticket benutzt werden?

Allgemein benutzt werden können im RMV alle

  • Busse (Nahverkehrs- und Regiobusse)
  • Straßenbahnen
  • U-Bahnen
  • S-Bahnen
  • RMV-Sammeltaxis (mit Zuschlag; nicht im VRN-Übergangsbereich)

und im Nahverkehr der DB und anderer Bahnunternehmen (VIAS, HLB; cantus etc.):

  • Regional-Bahnen (RB)
  • Regional-Express-Züge (RE)
  • Stadt-Express-Züge (SE)
  • RegioTram (RT)

Fernverkehrszüge können mit dem Frankfurter Semesterticket nicht benutzt werden (IC, EC, ICE, TGV, RJ)

Werden die Grenzen überschritten, können Anschlussfahrscheine gelöst werden. Das muss in der Regel vor der Abfahrt geschehen. Wenn ihr über Siegen fahrt, könnt ihr das Anschlussticket Richtung Köln oder Hagen auch noch im Zug lösen.

Der RMV behält sich vor, dass die Verkehrsunternehmen für bestimmte Angebote Zuschläge erheben können. Dies geschieht z.B. im AirLiner der HEAG. Diese zusätzlich zum normalen Fahrpreis zu zahlenden Beträge müssen gezahlt werden, schließlich wird dafür eine besondere Leistung geboten.

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Warum können Studierende der EFH Darmstadt und Uni Marburg den IC nutzen?

Die ASten der EFH Darmstadt und der Uni Marburg haben mit der DB einen Zusatzvertrag abgeschlossen, der die IC-Nutzung der dortigen Studierenden regelt. Ausschlaggebend waren die gute IC-Verbindungen (Marburg) und die Verbindung zum Zweitstudienort Treysa (EFH DA). Damals gab es nur mit dem IC einen Stundentakt nach Marburg. Dieser aufgrund von regionalen Gegebenheiten zustande gekommene Vertrag, wird in dieser Form leider nicht mehr angeboten.

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Kann ich Leute mit meinem Semesterticket mitnehmen?

Nein. Um einen möglichst günstigen Preis zu erzielen, wurde keine Mitnahmeregelung vereinbart. Das Semesterticket ist auch nicht übertragbar oder ausleihbar, weil es nur mit einem Personalausweis o.ä. der Inhaberin/ des Inhabers gültig ist.

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Ist es möglich, Fahrräder mitzunehmen?

In allen Verkehrsmitteln des RMV ist die Fahrradmitnahme grundsätzlich möglich und kostenfrei. Allerdings muss genügend Platz vorhanden sein, im Zweifelsfall entscheidet das örtliche Personal.

https://www.rmv.de/c/de/fahrplan/flexible-mobilitaet/bike-ride-carsharing-und-mehr/fahrrad/fahrradmitnahme

Alle Regionalzüge und S-Bahnen haben ausgewiesene Fahrradabteile, da es sonst zu Unfällen oder Behinderungen kommen kann. Fahrradbereiche sind in der Regel außen an den Wagen angeschrieben und befinden sich meist am Anfang und/oder Ende der Züge.

Profi-Tipp 1: Zusammengeklappte Fahrräder sind immer Handgepäck.

Profi-Tipp 2: Mitnahmeregelung hin oder her - 08:00 mit Fahrrad an der Hauptwache umsteigen ist eher semi-spaßig.

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Wie bekomme ich ein Job-Ticket?

Für das Job-Ticket ist das Hochschulrechenzentrum (HRZ) zuständig, nicht der AStA. Bitte dementsprechend an das HRZ wenden.

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Ticket oder Ausweis vergessen und erwischt - was tun?

Lege das Ticket innerhalb einer Woche mit Ausweis bei den Verkaufsstellen des Verkehrsunternehmens vor, von dem Du erwischt wurdest; dann kostet es nur 7 Euro Gebühr. Für die VGF ist die Verkaufsstelle das Kundenzentrum am Börneplatz, bei der DB ist es das Reisezentrum im Hauptbahnhof. Tust Du das nicht, musst du 40 Euro zahlen!

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Semesterticket verloren - was nun?

Verlierst Du dein Semesterticket bzw. deine Goethe-Card, so gehe zunächst zum Studierendensekretariat und frage, ob evtl. deine Karte abgegeben wurde. Vielleicht hast du Glück. Falls die Goethe-Card nicht mehr auffindbar sein sollte, musst du für 35 Euro eine neue Goethe-Karte beantragen. Hierzu meldest du dich beim Studierendensekretariat und erhältst gegen Zahlung von 35 Euro ein Zahlungsbeleg. Mit diesem gehst du ins Hochschulrechenzentrum und bekommst gegen Vorlage des Zahlungsbelegs eine neue Goethe-Karte.

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Kann ich meine Studienbescheinigung als Semesterticket benutzen?

Nein. Der RMV erkennt Studienbescheinigungen nicht als Ersatz für das Semesterticket an, nur aktuelle Studierendenausweise/Goethe-Karten werden akzeptiert.

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Antworten zum Gültigkeitsbereich

Wo ist das Semesterticket gültig?

Das Semesterticket kann im gesamten öffentlichen Nahverkehr im Tarifgebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV), des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV), der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS), im Kragenbereich des VGWS sowie im Übergangstarifgebiet des RMV zum Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) genutzt werden. 

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Wird der Gültigkeitsbereich demnächst erweitert?

Seit März 2014 gilt das Semesterticket im VGWS (Raum Siegen), nachdem es im März 2013 bereits in den NVV (Nordhessen) erweitert wurde. Da diese Erweiterungen sehr gut angenommen wurden, plant der AStA das Semesterticketgebiet noch stärker zu erweitern, Priorität haben die benachteiligten Gebiete um Mannheim, Heidelberg und Aschaffenburg. Allerdings gibt es leider auf Grund der Blockadehaltung der Verkehrsverbünde und der Bahnunternehmen noch keine konkreten Verhandlungen. Wir arbeiten mit anderen ASten aber weiter - bis zu einem Preis, der für die Verkehrsverbünde und das Studierendenparlament akzeptabel ist, könnte es aber ein längerer Weg werden.

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Antworten zu Anschlussfahrten

Was ist bei Anschlussfahrten zu beachten?

Das Semesterticket ist gilt zur letzten Haltestelle im Tarifgebiet. Wenn man darüber hinaus weiterfahren möchte, muss eine Fahrkarte für die Strecke ab der letzten Haltestelle im Gültigkeitsgebiet gekauft werden. 

In den Nahverkehrszügen kann man oft keine Fahrkarten kaufen, so dass die Karte im Voraus gekauft werden sollte.

Sonderfall NRW:

Wenn ihr über Siegen nach Köln oder Hagen fahrt, könnt ihr noch im Zug (also dem ab Siegen) ein Ticket lösen. Diese Tickets können nicht in Frankfurt gekauft werden, sind aber billiger DB-Tickets! Eine andere Möglichkeit sind Handy-/ Online-Tickets der Verbünde.

Achtung Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB)

Die Übergangstarifregelung zwischen dem RMV und der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) gilt nicht für das Semesterticket. Wenn man also mit einem Bayern-Ticket weiterfahren möchte, braucht man zusätzlich eine Fahrkarte von der letzten Haltestelle in Hessen zu der ersten in Bayern. Zum Beispiel: Von Hanau in Richtung Aschaffenburg ist ein Ticket von Großkrotzenburg nach Kahl nötig, da das Bayern-Ticket erst ab Kahl gültig ist.

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Antworten zum Semesterticketpreis

Wie kommt der Preis des Semestertickets zustande?

Der Preis für das Semesterticket ist in jeweils einem Vertrag zwischen der Verfassten Studierendenschaft und den einzelnen Verkehrsverbünden (RMV, NVV, VGWS) geregelt. Grundlage für den Preis ist ein Solidar-Modell: Alle an der Hochschule eingeschriebenen Studierenden bezahlen für jedes Semester den gleichen Preis, unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung des Semestertickets. Nur aus diesem Grund ist das Semesterticket im Vergleich zu z.B. dem RMV-Monatsticket für Azubis so preisgünstig und kann auch nur in bestimmten Fällen zurückerstattet werden.

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Warum kostet das Semesterticket an anderen Hochschulen weniger?

Es gibt für die Semestertickets in Hessen zwei unterschiedliche Tarife, den Land- und Stadttarif. Studierende an Hochschulen in Frankfurt und Offenbach zahlen den höheren Stadttarif, Studierende an Hochschulen in Darmstadt, Gießen, Marburg und Wiesbaden den niedrigeren Landtarif. Die Leistungen sind bei allen Tickets jedoch gleich!

Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) begründet diese Unterscheidung mit höheren Abgaben an die Nahverkehrsorganisationen. In Frankfurt und Offenbach gibt es ein vergleichsweise hohes Verkehrsangebot, welches durch die höheren Abgaben mitfinanziert wird.

Im Vergleich zu anderen Angeboten des RMV ist das Semesterticket aber immer noch unschlagbar günstig, selbst mit dem höheren Stadttarif. Selbstverständlich versuchen wir die Preise bei den derzeitigen Verhandlungen mit dem RMV möglichst gering zu halten.

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