

Rückerstattung
Das AStA-Semesterticket ist ein Solidarmodell. Rückerstattungen des Voll- oder eines Teilbetrags sind dementsprechend eine Ausnahme, die nur bei Vorliegen spezifischer Gründe ermöglicht werden kann. So kannst Du zum Beispiel bei dem Vorliegen eines Landestickets Hessen, im Falle eines Auslandssemesters oder bei bestimmten sozialen Härtefällen einen Rückerstattungsantrag stellen. Zu weiteren genehmigungsfähigen Fällen und zur Antragsstellung findest Du alle Informationen auf der entsprechenden Seite des Studierendenwerks.