Studentischer Wahlausschuss
Dem Wahlausschuss obliegt die Vorbereitung und Durchführung der Studierendenparlamentswahl und der Wahlen zu den Fachschaftsräten und des L-Netzes. Der Studentische Wahlausschuss besteht aus drei Mitgliedern, die von den im Studentenparlament vertretenen Gruppen nach dem Zugriffsverfahren unter Zugrundelegung des Stimmergebnisses der letzten Studentenparlamentswahl nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren benannt werden. Der Wahlausschuss arbeitet unabhängig von anderen Gremien der Studierendenschaft und ist zur politischen Neutralität verpflichtet.
Die Regeln für Listenaufstellung, Wahl und Auszählung regelt das Innenrecht der Verfassten Studierendenschaft (fortgeltendes Wahlrecht der Studierendenschaft der JWGU), die genauen Details werden jeweils zu Beginn des Wintersemesters per Aushang (Wahlbekanntmachung) bekannt gegeben.
Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich, die Einladungen sowie die Protokolle hängen am Schwarzen Brett des AStA aus. Der Wahlausschuss ist überparteilich und unabhängig und entscheidet mit einfacher Mehrheit über Anträge.
Der Wahlausschuss stellt am Ende der Wahl das amtliche Endergebnis der Wahl fest und teilt das Ergebnis dem AStA mit.