Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dem AStA Recht gegeben: Es war legitim, dass die AStA-Zeitung den Kläger öffentlich als „Pick-Up-Artist“ identifizierte.
Hier findet ihr den frisch erschienenen Antifeminismus-Reader des AStA!
Pressemitteilung zur Kundgebung am 17.01.2018 mit den Forderungen des AStAs an die Universitätsleitung
Pressemitteilung
Im Streit eines selbsternannten „Pick-Up Artist“ mit dem AStA der Universität Frankfurt hat das Landgericht Frankfurt dem AStA Recht gegeben.
Es werden eure Beiträge für die neue Ausgabe der AStA Zeitung gesucht.
Heute veröffentlichen abermals zahlreiche politische Organisationen und Medienschaffende innerhalb eines erweiterten Zusammenschlusses "zensierte" Zeitungsartikel gegen sogenannte "Pick-Up-Artists"
Senat, Präsidium und AStA haben am 24.02.2016 gemeinsam Stellung zum Phänomen Pick-Up bezogen.
Am 11. Januar 2016, hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit einer einstweiligen Verfügung die Kritik an sexualisierter Gewalt und Pick-Up-Artists unterbunden.