Der Säumniszuschlag darf nicht nur aufgeschoben, er muss ausgesetzt werden!
Das Aktionsbündnis gegen Studiengebüren hat eine Broschüre über die Beiträge zu den Studierendenwerken veröffentlicht.
Hier findet ihr eine kleine Übersicht über die Zusammensetzung des Semesterbeitrags.
Zusammensetzung des Semesterbeitrags
Die Rückmeldung für das kommende Wintersemester läuft vom 01.07. bis 31.07., die Nachfrist vom 01.08. bis 31.08. mit zusätzlich 30,- Euro Säumnisgebühr.