Im Streit eines selbsternannten „Pick-Up Artist“ mit dem AStA der Universität Frankfurt hat das Landgericht Frankfurt dem AStA Recht gegeben.
Wahrheit statt Innovation.
AStA Uni-Frankfurt bekommt Maskottchen
Heute veröffentlichen abermals zahlreiche politische Organisationen und Medienschaffende innerhalb eines erweiterten Zusammenschlusses "zensierte" Zeitungsartikel gegen sogenannte "Pick-Up-Artists"
Senat, Präsidium und AStA haben am 24.02.2016 gemeinsam Stellung zum Phänomen Pick-Up bezogen.
Am 11. Januar 2016, hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit einer einstweiligen Verfügung die Kritik an sexualisierter Gewalt und Pick-Up-Artists unterbunden.